Christoph Moeller

IT Sachverstaendiger, Berater, Mediator, Forensiker

IT Gutachten

Mit Gutachten stellen Sachverständige eine wesentliche Grundlage für Bewertungen, Projektkalkulationen, Meinungsverschiedenheiten, gerichtliche Auseinandersetzungen und Versicherungsfälle zur Verfügung. Nicht nur angemessene Sachwerte, auch Aufwandsentschädigungen, Nutzungsausfall und Projekt-Laufzeiten können in Gutachten festgehalten werden.

Tatsachengutachten halten den jeweiligen 'status quo' fest zur Vermeidung oder zur Ermöglichung von Verfahren vor dem Amtsgericht, dem Arbeitsgericht, den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und den Strafgerichten. Unvermeidlich lange Verfahren verhindern ohne rechtzeitige Gutachten die Feststellungen der entscheidungserheblichen Fakten.

Beispiel: Ein Landgericht in Nordrhein-Westfalen hatte einen Streit wegen kopierter Internetseiten zu entscheiden. Ein Gutachten sollte klären, ob der Ersteller der Internetseiten Urheberrechte auf die Seitengestaltung und Inhalte geltend machen kann. Dazu wurde die Schöpfungshöhe der Seiten untersucht. Die Inhalte waren mit einem kostenlosen Editor aus vorgefertigten templates erstellt. Texte wurden vom Kunden angeliefert. Die Farbgebung wurde an die bestehende CI (corporate identity) des Unternehmens angepasst. Eine Suchmaschinenoptimierung war nicht realisiert. Neben Fotos des Erstellers waren Computergrafiken eines 3D-Modells wiedergegeben.