Zunehmende Interaktion zwischen Nutzern, Computern und Computer-Netzen erfordert auch zunehmende Wachsamkeit hinsichtlich Ihrer Daten. Nicht nur die informationelle Selbstbestimmung, auch der Schutz von Unternehmensdaten ist wichtige Basis gegen persönlichen oder wirtschaftlichen Schaden.
Das BDSG (BundesDatenSchutzGesetz) schreibt den Unternehmen unter geringen Anforderungen einen schriftlich bestellten Datenschutzbeauftragten vor.
Als externer Datenschutzbeauftragter sorge ich für den sicheren Betrieb aller Komponenten. Ich benötige dafür keine teuren Schulungen auf Ihre Kosten und genieße nicht den Schutz eines Betriebsratsmitgliedes. Mitarbeiterfluktuation belastet Sie nicht. Folglich werden die Kosten und das Risiko gering gehalten.
Das Sicherheits-Audit stellt den derzeitigen Sicherheits-Stand fest und gibt Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen. Nach Durchführung der Maßnahmen sind nur noch bei entscheidenden Änderungen erneute Überprüfungen notwendig. Regelmäßig ist die Einhaltung der Vorgaben zu testieren.