Eine zunehmende Rolle spielen Feststellungen an informationstechnischen Anlagen wegen des Verdachts auf Mißbrauch oder Verfälschung durch externe oder auch interne Benutzer. Ich führe dazu Untersuchungen durch und berate Sie bei dem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten.
Alle Feststellungen werden von mir beweissicher dokumentiert und dienen so der Rechtssicherheit. Das abschliessende Gutachten dient dann der Unterlegung eines Gerichtsverfahrens.
Mit Internetrecherchen werden Urheber und Rechtsverfolgbarkeit ermittelt, um z.B. die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen zu sichern.
Vor meinen Feststellungen ist mitunter unklar, welches Landesrecht anwendbar ist und wo der Gerichtsstand ist. Meine Recherchen ermöglichen auch der Staatsanwaltschaft erste schnelle Schritte.
Kaufmännische, betriebswirtschaftliche Anwendungen werden validiert und auf Konsistenz, Persistenz, Duplizität, Redundanz etc. geprüft. Der Abgleich mit vorgefundenen oder auch veröffentlichten Dokumenten zeigt dabei manch überraschende Differenz.
Beispiel: Bei der Auseinandersetzung zweier Gesellschafter nahm einer den Buchhaltungscomputer kurzerhand mit. Die zurückliegenden Geschäftsprozesse wurden anhand von Sicherungen und gelöschten Daten (Faxe, eMails) sichtbar gemacht und dienten als Grundlage der Trennung.