Christoph Moeller

IT Sachverstaendiger, Berater, Mediator, Forensiker

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    Schiedsverfahren in der IT

    In expliziten Vereinbarungen, z.B. ihren AGB's, können sich Vertragspartner jederzeit Schiedsverfahren unterwerfen. Sie verpflichten sich dadurch, etwaige Meinungsverschiedenheiten nicht in Form von gerichtlichen sondern eben in Schlichtungsverfahren auszutragen.

    In der Praxis bedeutet dies, daß Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen ohne Gerichtsverfahren abschließend geklärt werden können. Der Sachverständige wird hierbei als Schiedsgutachter tätig und fällt abschließend einen Schiedsspruch, dem alle Parteien unterworfen sind.

    Gerade in innovativen Geschäftsfeldern, sind Streitigkeiten ohne sachverständigen Rat oftmals nicht zu lösen. Sachverständige spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung und Beurteilung von Sachverhalten. Aufgrund ihrer Sach- aber auch Rechtskenntnisse betrauen die Parteien diese mit der abschließenden Beurteilung. Wie bei Mediationen sind Sachverständige hierbei unparteiisch und unbefangen, vereidigt oder eidestattlich unterworfen tätig. Beide Parteien ersparen sich so erhebliche Zeit und Kosten bis zur Klärung.